- Gegründet 2015Verein nach frz. Gesetz von 1901
- RNA W781004639Frankreich — Vereinsregister
- SIREN 813 791 068Frankreich — nationale Kennnummer
- 1023/MATDDT-SG-DLPAP-DOCATogo — Registrierungsbescheinigung
Gegründet 2015Verein nach frz. Gesetz von 1901
Jedes Kind, dem wir begegnen, muss bei uns sicher sein
Freiwillige, Praktikantinnen und Praktikanten, Teammitglieder, Gäste: Wer mit Midezon-Togo mit Kindern arbeitet, verpflichtet sich zu dieser Richtlinie. Sie beschreibt, was wir von allen erwarten, was wir prüfen und wie man eine Sorge meldet.
✓ Version 1 — Oktober 2026, vom Vorstand zu verabschieden
Unsere Verpflichtung
Das Wohl des Kindes geht vor: vor dem Programm eines Einsatzes, vor einem Foto, vor der Bequemlichkeit von Freiwilligen. Dieser Grundsatz leitet unsere Entscheidungen.
- Wir bieten keine Einsätze mehr in Waisenhäusern oder anderen Einrichtungen an, in denen Kinder leben: Kurze Aufenthalte von Freiwilligen führen dort zu immer neuen Bindungen, die wieder abbrechen.
- Aktivitäten mit Kindern (Nachhilfe, Spiele, Workshops) finden in der Schule oder im Midezon-Haus statt, immer gemeinsam mit dem Team des Vereins.
- Wer mit uns reist, erkennt diese Richtlinie bei der Anmeldung an und legt vor der Abreise ein Führungszeugnis vor.
- Kein Kinderprofil wird ohne Bestätigung des Vorstands und ohne schriftliche Einwilligung der Eltern veröffentlicht.
- Jede Sorge wird angehört, ernst genommen und vertraulich behandelt.
Der Verhaltenskodex
Sechs einfache Regeln, die während des gesamten Einsatzes gelten — vor Ort und nach der Rückkehr.
Nie allein mit einem Kind
Immer in Sichtweite eines anderen Erwachsenen aus dem Team, an einem offenen Ort. Keine Wege allein mit einem Kind, kein Besuch bei einem Kind zu Hause ohne das Team.
Keine veröffentlichten Fotos erkennbarer Kinder
Kein Foto und kein Video eines erkennbaren Kindes im Internet oder in sozialen Netzwerken ohne die schriftliche Einwilligung der Eltern, eingeholt durch den Verein. Nie Name, Schule oder Ort zu einem Bild.
Kein privater Kontakt
Kein Austausch von Telefonnummern, keine privaten Nachrichten, keine Freundschaften oder Follows in sozialen Netzwerken mit einem Kind — weder während des Einsatzes noch danach.
Weder Geld noch persönliche Geschenke
Kein Geld und keine persönlichen Geschenke an ein Kind oder seine Familie. Wer helfen möchte, hilft über den Verein: Eine Spende kommt allen Kindern zugute, ohne Erwartungen oder Ungleichheit zu schaffen.
Keine Gewalt, keine Strafen
Keine körperliche oder verbale Gewalt, keine Strafen, keine Demütigung — in keiner Situation. Bei Schwierigkeiten holen Sie das Team dazu.
Angemessene Kleidung und Sprache
Kleidung, die dem Ort und den örtlichen Gepflogenheiten entspricht, eine respektvolle Sprache, keine Äußerungen oder Gesten mit sexuellem Bezug, kein Alkohol und kein Rauchen vor Kindern.
Prüfung des Führungszeugnisses
Vor jeder Abreise prüfen wir, dass keine Verurteilung der Arbeit mit Kindern entgegensteht.
- 1
Beantragen Sie Ihr Führungszeugnis
In Deutschland: das erweiterte Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate. In Frankreich: der Auszug „bulletin n° 3“ aus dem Strafregister. In einem anderen Wohnsitzland: das dort ausgestellte gleichwertige Dokument.
- 2
Legen Sie es vor der Abreise vor
Sie zeigen das Dokument der vom Vorstand benannten Ansprechperson, persönlich oder per Videogespräch. Ohne diese Vorlage wird die Abreise nicht bestätigt.
- 3
Es wird keine Kopie aufbewahrt
Der Verein bewahrt weder das Dokument noch eine Kopie auf. In Ihrer Akte wird nur das Datum der Prüfung vermerkt, mit dem Namen der Person, die sie vorgenommen hat.
Die Vorbereitung vor der Abreise
- Bei der Anmeldung: Sie lesen diese Richtlinie und verpflichten sich, sie einzuhalten (Pflichtfeld im Formular).
- Vor der Abreise: ein Gespräch mit dem Team über den Verhaltenskodex und Ihre Fragen sowie die Prüfung des Führungszeugnisses.
- Bei der Ankunft: eine Begrüßung durch das togoische Team mit den Hausregeln, den örtlichen Gepflogenheiten und der Ansprechperson bei Sorgen.
- Während des Einsatzes: Aktivitäten mit Kindern werden vom Team des Vereins vorbereitet und begleitet.
Eine Sorge melden
Hat Sie ein Verhalten beunruhigt, hat sich Ihnen ein Kind anvertraut, wurde eine Regel nicht eingehalten? Sprechen Sie es an, auch wenn Sie sich nicht sicher sind. Eine Meldung zu viel ist besser als Schweigen.
- 1
Schreiben Sie uns
Über das Kontaktformular mit dem Betreff „Sorge melden (Kinderschutz)“. Vor Ort können Sie sich auch direkt an die Ansprechperson in Togo wenden.
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Die Ansprechperson übernimmt
Ihre Nachricht wird von der vom Vorstand benannten Ansprechperson gelesen und vertraulich behandelt. Das Wohl des Kindes leitet jede Entscheidung.
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Sie sind geschützt
Wer in gutem Glauben meldet, muss weder Vorwürfe noch Nachteile befürchten.
Ist ein Kind in unmittelbarer Gefahr, verständigen Sie zuerst die Rettungskräfte: in Togo die Polizei oder Gendarmerie, in Deutschland die 110, in Frankreich die 17 oder die 119.
Die Ansprechpersonen
Ansprechperson Frankreich
Die vom Vorstand benannte Person. Sie erhält die Meldungen aus dem Kontaktformular und prüft die Führungszeugnisse vor der Abreise.
Ansprechperson Togo
Die vom Vorstand benannte Person im Team in Sanguera. Sie wird allen Freiwilligen bei der Ankunft vorgestellt.
Die Ansprechpersonen werden vom Vorstand des Vereins bei der Verabschiedung dieser Richtlinie benannt.
Unser Bezugsrahmen
Diese Richtlinie stützt sich auf die internationalen Kinderschutzstandards von Keeping Children Safe: eine schriftliche Richtlinie, geschulte Personen, allen bekannte Abläufe und Rechenschaft gegenüber Kindern und Familien.
Version 1 — Oktober 2026, vom Vorstand zu verabschieden.
Häufige Fragen zum Kinderschutz
Warum bieten Sie keine Einsätze in Waisenhäusern mehr an?
Weil kurze Aufenthalte von Freiwilligen in einer Einrichtung, in der Kinder leben, diese Kinder immer neuen Bindungen aussetzen, die wieder abbrechen. Internationale Empfehlungen gehen in dieselbe Richtung: Kinder in ihren Familien und in der Schule stärken. Unsere Bildungseinsätze finden deshalb in der Schule und im Midezon-Haus statt.
Ist das Führungszeugnis Pflicht?
Ja, für alle, die mit dem Verein an einem Einsatz oder Workcamp teilnehmen. Es wird vor der Abreise vorgelegt; es wird keine Kopie aufbewahrt, nur das Datum der Prüfung wird vermerkt.
Darf ich während des Einsatzes fotografieren?
Ja — Landschaften, die Baustelle, das Leben im Haus. Bei Kindern gilt: Kein Foto eines erkennbaren Kindes darf ohne die schriftliche Einwilligung der Eltern, eingeholt durch den Verein, veröffentlicht werden. Fragen Sie im Zweifel das Team.
Darf ich nach meinem Aufenthalt Kontakt zu einem Kind halten?
Nicht direkt: keine Telefonnummer, keine privaten Nachrichten, keine sozialen Netzwerke. Sie können über den Verein Neuigkeiten erfragen und die Kinder mit einer Spende oder einer Patenschaft unterstützen.
Wer liest meine Meldung?
Die vom Vorstand benannte Ansprechperson. Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt, und nur die Personen, die handeln müssen, werden informiert.
Eine Sorge oder eine Frage?
Schreiben Sie uns: Ihre Nachricht wird von der Ansprechperson für Kinderschutz gelesen.